Allgemeine Geschäftsbedingungen

KERN Bildungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Robinienweg 1, 15537 Erkner

1. Anwendungsbereich

1.1. Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche über die Onlineplattform www.kern-bildungsgesellschaft.de der KERN Bildungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: „KERN“) abgeschlossenen Verträge zwischen KERN und dem Kunden (im Folgenden: „Teilnehmer“).

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt KERN nicht an, es sei denn, KERN hat diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

2.1. KERN bietet als Privatschule für die präklinische Notfallmedizin Aus- und Weiterbildungen für den qualifizierten Krankentransport und Rettungsdienst gegen Zahlung einer Kurs- bzw. Teilnahmegebühr (Schulungsgebühr) an.

2.2. Die angebotenen Ausbildungen haben einen theoretischen und praktischen Teil. Der theoretische Teil wird überwiegend per E-Learning im Online-Campus von KERN durchgeführt. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, bei deren Bestehen der Teilnehmer ein staatlich anerkanntes Zertifikat erhält.

2.3. Umfang, Inhalt und Termine der jeweiligen Ausbildung ergeben sich aus den Beschreibungen auf der Webseite www.kern-bildungsgesellschaft.de.

2.4. Der Teilnehmer ist für die Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für eine Berufsausübung selbst verantwortlich. KERN ist nicht verpflichtet, das Vorliegen der Voraussetzungen bei der Anmeldung zu überprüfen oder den Teilnehmer auf diese hinzuweisen.

2.5. Soweit Praktika in einer medizinischen Einrichtung Teil der Ausbildung sind, werden diese nicht von KERN vermittelt. Der Teilnehmer ist für die Absolvierung von Praktika im Ausbildungszeitraum selbst verantwortlich.

3. Vertragsschluss

3.1. Mit der Anmeldung des Teilnehmers über die Webseite durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig buchen“ gibt der Teilnehmer ein rechtsverbindliches Angebot ab. Der Teilnehmer erhält eine Empfangsbestätigung über den Eingang seiner Anmeldung. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn KERN innerhalb von fünf Werktagen das Angebot annimmt und (z.B. per E-Mail) bestätigt.

3.2. Teilnehmer die als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB einen Vertrag mit KERN abschließen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nähere Informationen enthält die Widerrufsbelehrung von KERN, die unter https://www.kern- bildungsgesellschaft.de/kontaktformular/widerruf/ einsehbar ist. Schließt ein Unternehmer einen Vertrag mit KERN oder meldet ein Unternehmen im Sinne von § 14 BGB Teilnehmer an, besteht kein Widerrufsrecht

4. Vertragsdauer

4.1 Die Vertragslaufzeiten der einzelnen Schulungen ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung der Ausbildung auf der vorgenannten Online-Plattform von KERN. Mit Ende der Vertragslaufzeit endet der Vertrag. Eine automatische Verlängerung des Vertragsverhältnisses findet nicht statt. Mit Ende des Vertragsverhältnisses wird der Zugang des Teilnehmers zum Online-Campus gesperrt. Mit Vertragsende entfällt das Recht des Teilnehmers zur Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen von KERN.

4.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer mit der fälligen Zahlungen der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte für bereits erbrachte Leistungen trotz Mahnung ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist; wenn der Teilnehmer auch nach schriftlicher Abmahnung gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstoßen hat, wenn über das Vermögen des Teilnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird, wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Teilnehmers entstanden sind und binnen einer angemessenen Frist auf Anforderung weder eine Vorauszahlung geleistet wurde, noch eine angemessene Sicherheit erbracht wird; wenn der Teilnehmer bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat; wenn Registrierungsvoraussetzungen entfallen oder wenn die Ausführung eines Auftrages durch Gründe, die der Teilnehmer zu vertreten hat, erheblich verzögert oder unmöglich wird. KERN ist in diesem Falle berechtigt, die auf die restliche Vertragslaufzeit entfallenden Nutzungsentgelte abzüglich etwa ersparter Aufwendungen als Schadenersatz zu verlangen und den Zugang so lange zu sperren, bis alle Forderungen ausgeglichen sind. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

5. Rücktrittsvorbehalt

5.1. KERN behält sich vor, eine Ausbildung bis zu drei Wochen vor dem geplanten Beginn abzusagen, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die zur Kostendeckung erforderliche Mindestanzahl an Teilnehmern nicht erreicht ist.

5.2. In diesem Fall werden dem Teilnehmer Ersatztermine angeboten. Nimmt der Teilnehmer das Angebot eines Ersatztermins nicht an, werden von ihm bereits bezahlte Schulungsgebühren erstattet.

6. Schulungsgebühren

6.1. Es gelten die im jeweiligen Schulungsangebot angegebenen Gebühren. Diese sind gem. § 4 Nr. 21 a) bb) des UstG umsatzsteuerfreit und enthalten dementsprechend keine Umsatzsteuer.

6.2. Sofern KERN keine Ratenzahlung anbietet, sind Schulungsgebühren nach Vertragsschluss und Zugang einer Rechnung in voller Höhe im Voraus zur Zahlung fällig. Zahlt der Teilnehmer nicht, so kann KERN, wenn dem Teilnehmer erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt wurde, vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

6.3. Ein Nichterscheinen des Teilnehmers zu gebuchten Terminen in der praktischen Phase oder ein Abbruch der Ausbildung befreit den Teilnehmer nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Schulungsgebühren. Ein Anspruch auf einen neuen Termin besteht nicht.

7. Stornierungsbedingungen

7.1. KERN gewährt dem Teilnehmer ein Stornierungsrecht nur unter bestimmten Bedingungen bzw. zu bestimmten Konditionen. Eine kostenfreie Stornierung ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7.2 Eine Stornierung ist ausgeschlossen für den Fall, dass der Teilnehmer den Sofort-Zugangs zum Online-Campus (E-Learning) gewählt hat. Unter einem Sofort-Zugang ist das zur Verfügung stellen der Lerninhalte durch KERN innerhalb von 1-3 Werktagen nach Zahlungseingang der vollständigen Schulungsgebühr bzw. (soweit dies Vertragsinhalt wurde) nach Zahlungseingang der ersten Teilzahlung der Schulungsgebühr zu verstehen.

7.3 In Fällen, in denen die Schulung nicht sofort beginnt, fallen bei einer Stornierung bis 60 Tage vor Beginn der Ausbildung 20 %, bei einer Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der Ausbildung 50 % der Ausbildungsgebühren als Stornierungskosten an. Bei einer späteren Stornierung bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der Ausbildungsgebühren in voller Höhe verpflichtet.

7.4. Sofern der Teilnehmer die Übertragung des Vertrags auf einen Ersatzteilnehmer wünscht, stimmt KERN der Vertragsübernahme unter der Bedingung der vollständigen Zahlung der Schulungsgebühren durch den Ersatzteilnehmer zu. KERN behält sich jedoch das Recht vor, eine solche Vertragsübernahme abzulehnen.

8. Umbuchung von Präsenzveranstaltungen

Sollte die Aus- oder Weiterbildung für den Teilnehmer mit Präsenzveranstaltungen (mit Anwesenheitspflicht) verbunden sein, so ist 2 Mal eine kostenfreie Umbuchung der Präsenzveranstaltung bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei einer Umbuchung innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin betragen die Umbuchungsgebühren, die dem Teilnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt werden, 20 % der Ausbildungsgebühr. Selbiges gilt für eine dritte bzw. jede weitere Umbuchung bis 14 Tage vor dem Termin.

 

9. Durchführung von Schulungen

9.1. Praktische Schulungen werden in Räumlichkeiten an der Geschäftsadresse von KERN durchgeführt. KERN kann nach eigener Wahl Mitarbeiter oder externe Lehrkräfte einsetzen. Die Vermittlung des Lernstoffs erfolgt auf der Grundlage des von KERN entwickelten didaktischen Konzepts.

9.2. Die Ausbildungen für den Rettungsdienst (Rettungshelfer & Rettungssanitäter) orientieren sich an den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst des Bund – Länderausschuss ,,Rettungswesen" vom 16./17. September 2008.

9.3. Der Teilnehmer hat die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des OnlineCampus auf eigene Kosten zu schaffen. Kann der Teilnehmer den Online-Campus mangels technischer Voraussetzungen nicht nutzen, befreit ihn dies nicht von der Zahlung der Schulungsgebühr.

9.4 Teilnehmer können ausgeschlossen werden, wenn sie den Schulbetrieb stören, gegen wesentliche Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag oder die vorgegebene Netiquette verstoßen. Bei Verstößen gegen die Netiquette erfolgt zunächst eine Verwarnung. Bei einem zweiten Verstoß innerhalb der Ausbildung führt dies zum sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Die Netiquette wird den Teilnehmern zu Beginn der Ausbildung zur Verfügung gestellt und ist bindender Bestandteil dieser AGB.

10. Prüfungen

10.1. Prüfungen erfolgen zu dem vom Teilnehmer gewählten Termin an der Geschäftsadresse von KERN und beginnen zur vereinbarten Zeit. Reisekosten zum Prüfungsort sind nicht in den Schulungsgebühren enthalten und vom Teilnehmer selbst zu tragen.

10.2. Prüfungen werden in Seminarräumen als Präsenzveranstaltung unter Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Hygienekonzepten durchgeführt. Erfüllt der Teilnehmer nicht deren Voraussetzungen, wird er zur Prüfung nicht zugelassen. Ein Anspruch auf Erstattung der Schulungsgebühren besteht in diesem Fall nicht.

10.3. Besteht der Teilnehmer eine Prüfung nicht, entscheidet KERN nach freiem Ermessen, ob der Teilnehmer noch am selben Tag zu einer Nachprüfung zugelassen wird.

11. Zertifikat

11.1. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zertifikat über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung.

11.2. Zertifikate können eine begrenzte zeitliche Gültigkeit haben. Eine Rezertifizierung ist gegebenenfalls möglich, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums Fortbildungen und praktische Nachweise erbracht werden. KERN übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gesetzliche Gültigkeitsdauer eines erteilten Zertifikats und die Voraussetzungen für eine Rezertifizierung in Zukunft unverändert bleiben.

12. Gewährleistung

12.1. KERN schuldet nur die Durchführung der Schulungen als Dienstleistung und keinen darüberhinausgehenden Erfolg. Insbesondere ist die Schulungsgebühr auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer eine Prüfung nicht besteht.

12.2. KERN gewährleistet, dass die erteilte Zertifizierung nach bestandener Prüfung von staatlichen Stellen anerkannt wird. KERN übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass der Teilnehmer in einem bestimmten Beruf zugelassen wird.

13. Schadensersatz

13.1 Die Haftung von KERN ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von KERN, ihrer Mitarbeiter, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von KERN ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von KERN.

13.2. Hat bei der Entstehung eines Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem Schädiger oder dem Geschädigten verursacht worden ist. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Geschädigten darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, den Schädiger auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schädiger weder kannte noch kennen musste, oder dass der Geschädigte es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

14. Urheberrecht

14.1. Die Nutzung von Schulungsunterlagen ist dem einzelnen Teilnehmer vorbehalten. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung von Schulungsunterlagen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für den dadurch entstehenden Schaden.

14.2. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Schulungsunterlagen steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der vereinbarten Schulungsgebühren.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen.

15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von KERN, wenn der Teilnehmer ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

15.3. Die EU-Kommission stellt unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufoder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

15.4. KERN ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

Stand: 15.07.2024